Brandschutz
Brandschutzbeauftragte sind in Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften und/oder behördlicher Auflagen erforderlich. Wir beraten und begleiten in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.
- Stellung eines Brandschutzbeauftragten
- Beratung im vorbeugenden Brandschutz nach den Vorgaben vfdb 12-09/01 der VdS Schadensverhütung
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß GefStoffV
- Erstellung von Brandschutzordnungen Teil A, B und C nach DIN 14096
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.
- Ausbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Brandschutz- und Evakuierungshelfern
- Unterweisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Thema Verhalten im Brandfall
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren und Beratung zu deren Abhilfe
- Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde der Städte und Gemeinden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern