Brandschutz

Brandschutzbeauftragte sind in Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften und/oder behördlicher Auflagen erforderlich. Wir beraten und begleiten in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.

  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten
  • Beratung im vorbeugenden Brandschutz nach den Vorgaben vfdb 12-09/01 der VdS Schadensverhütung
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß GefStoffV
  • Erstellung von Brandschutzordnungen Teil A, B und C nach DIN 14096
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.
  • Ausbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Unterweisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Thema Verhalten im Brandfall
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren und Beratung zu deren Abhilfe
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde der Städte und Gemeinden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern