Schulungen
Zur Minimierung von Unfallrisiken sind für die Führung von innerbetrieblichen Fahrzeugen bestimmte Schulungen sowie Unterweisungen erforderlich. Ebenso müssen Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden. Wir schulen zuverlässig und kompetent.
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zum Erwerb der Fahrererlaubnis für innerbetriebliche Flurförderzeuge gemäß § 7 BGV D27
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zum Erwerb der Kranführererlaubnis gemäß § 29 BGV D6
- Unterricht und Belehrung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) gemäß DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105 Teil 100 (Durch diese Schulungerwerben die Teilnehmer die Qualifikation „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ und können somit zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten Zutritt erhalten und begrenzte Tätigkeiten vornehmen, wie Reinigen der elektrischen Betriebsräume, Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile, Durchführung von regelmäßigen Prüfungen an Elektrogeräten im Unternehmen.)